Am 11. März 2026 tagte der Sozialausschuss der Stadt Dinslaken im Ratssaal.
Inhaltsverzeichnis
- Wohnungslosigkeit: Bericht des Büros für Wohnungsnotfälle
- Situation der Geflüchteten und Unterbringung
- Ukraine‑Geflüchtete: Landeslage und Ausblick
- Einführung der Bezahlkarte in Dinslaken
Wohnungslosigkeit: Bericht des Büros für Wohnungsnotfälle
Das Büro für Wohnungsnotfälle stellte seinen Tätigkeitsbericht seit dem 01.04.2025 vor. Schwerpunkte sind Beratung bei drohender Wohnungslosigkeit, Unterstützung bei Mietrückständen, Begleitung in Räumungsverfahren sowie die Unterbringung in Notschlafstelle oder Obdachlosenunterkunft. Vorgestellt wurden 79 Fälle insgesamt (29 aktive, 31 abgeschlossene), 55 Räumungsklagen sowie 27 Zwangsräumungen, von denen einige verhindert werden konnten. Deutlich wurde erneut: Dinslaken braucht mehr bezahlbaren Wohnraum, „der auch zur Verfügung gestellt wird“ – so die eigene Folie der Verwaltung.
Wir haben kritisch angemerkt, dass einzelne Formulierungen im Vortrag („Notunterkünfte“ vs. „Obdachlosenunterkünfte“, „Möglichkeiten zum Waschen und Duschen“) der Würde der Betroffenen nicht ausreichend gerecht werden und die strukturellen Probleme eher verharmlosen.
Situation der Geflüchteten und Unterbringung
Die Verwaltung berichtete über die Entwicklung der Asylzahlen im Bund und in Dinslaken sowie die aktuelle Belegung der städtischen Gemeinschaftsunterkünfte. In Deutschland wurden 2025 rund 168.543 Asylerstanträge registriert, im Januar 2026 etwa 11.442. In Dinslaken wurden 2025 insgesamt 137 Schutzsuchende neu aufgenommen.
Die städtischen Unterkünfte – insbesondere Fliehburg und Hardtfeld – sind zu rund 83,5% ausgelastet, bei einer Gesamtkapazität von 776 Plätzen und 128 freien Plätzen. Nach Angaben der Stadt reichen diese freien Plätze unter Berücksichtigung der landesrechtlichen Quote (FlAG‑Erfüllung 91,54%) derzeit noch aus. Größter Anteil der Leistungsberechtigten nach Asylbewerber-leistungsgesetz stammt aus der Ukraine, gefolgt u. a. von Türkei, Irak und Syrien.
Zur Unterscheidung von Ausländerbehörde und Leistungsabteilung wurde erläutert: Die Leistungsabteilung prüft, ob Voraussetzungen des AsylbLG vorliegen und gewährt Leistungen, während die Ausländerbehörde für Aufenthaltstitel, Identitätsklärung, Arbeitserlaubnisse und Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung zuständig ist.
Unsere Frage, welche Ausgaben die Stadt für Flüchtlinge hat, und welche Ausgaben für Obdachlose, konnte „hier leider nicht beantwortet werden“. Die Information, man könne die Trabrennbahn innerhalb weniger Tage herrichten, und ca. 120 Unterbringungsplätze schaffen, haben wir für eine weitere Frage genutzt: Warum macht man es dann nicht und stellt sie den Obdachlosen zur Verfügung? Diese Frage hat nur zu betretenem Schweigen im Ausschuss und zu keiner Antwort der Verwaltung geführt. Eine Bestätigung, dass hier etwas gehörig falsch läuft, und mit zweierlei Maß gemessen wird.
Ukraine‑Geflüchtete: Landeslage und Ausblick
Für Geflüchtete aus der Ukraine wurde auf die seit Mai 2022 in NRW überfüllte Aufnahmesituation verwiesen. Laut Präsentation ist mit steigenden Zugängen zu rechnen; Gründe sind unter anderem neue Ausreisemöglichkeiten für junge Ukrainer und die weiterhin angespannte Sicherheitslage. Das Land geht davon aus, dass wieder vermehrt kommunale Zuweisungen erfolgen werden.
Einführung der Bezahlkarte in Dinslaken
Die Verwaltung stellte den Fahrplan zur Einführung der Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vor. Nach dem Ratsbeschluss vom 28.01.2026 und dem Abschluss des Verwaltungsvertrags mit dem Land NRW am 09.02.2026 wurde die technische Einrichtung bis Ende Februar umgesetzt. Seit dem 01.03.2026 ist die Bezahlkarte in Dinslaken eingeführt. Sie ersetzt für einen Teil der Leistungsberechtigten die Barauszahlung. An der rechtlichen Höhe des Leistungsanspruchs ändert sich dadurch nichts, sehr wohl aber an der Form der Leistungsgewährung und den Verwaltungsabläufen.
